Schlagworte: Vetrag

AG München – Wird eine Zahlungspflicht im Vertrag versteckt, ist sie für den Vertragspartner überraschend und unwirksam

Die spätere Klägerin, die einen Büroservice in München betreibt, erhielt im Juni 2006 von einem Verlag, der ein Branchenbuch herausgibt, einen Anruf, in dem ihr ein kostenloser Eintrag in diesem Branchenbuch angeboten wurde. Als sie sich interessiert zeigte, übersandte der spätere Beklagte Anfang Juli 2006 ein Formular, in dem als Betreff „Korrekturabzug“ stand. Die Kundin sollte die Angaben aktualisieren und das Formular zurücksenden. Zum Rest des Beitrags »

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AG Hamburg – keine fristlose Kündigung eines Fitnessvertrages wegen bereits bekannter Erkrankung

Wer nach dem Weihnachtsfest ein paar Pfunde zugelegt hat, trägt sich eventuell mit dem Gedanken, einen Vertrag in einem Fitnessstudio abzuschließen. In der Regel haben diese eine längere Laufzeit, so dass sich nach dem ersten Enthusiasmus oft die Frage stellt, wie kommt man aus diesem Vertrag wieder raus? Zum Rest des Beitrags »

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