Schlagworte: Fahreignung

Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie – ab 50 alle drei Jahre zum Fahrer-TÜV

(c) Viktor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Jedes Kraftfahrzeug muss in regelmäßigen zeitlichen Abständen seine Verkehrssicherheit und Mängelfreiheit bei einer Hauptuntersuchung unter Beweis stellen. Allerdings sind Unfälle in aller Regel eher auf menschliches, denn auf technisches Versagen zurückzuführen. Es ist von daher nicht einzusehen warum nicht auch ein Kraftfahrzeugführer in regelmäßigen Abständen seine Fahrtüchtigkeit nachzuweisen hat und zwar unabhängig vom Alter. Dies wird mit der weiteren Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie nun Realität. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare

BayVGH – Annahme der fehlenden Fahreignung bei einer THC-Konzentration zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml und gelegentlichem Cannabis-Konsum

Die Fahrerlaubnisbehörde erhielt Kenntnis davon, dass der Antragsteller unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hatte. Die rund eine Stunde nach einer Polizeikontrolle durchgeführte Blutentnahme ergab eine Konzentration von 1,9 ng/ml THC, 19,1 ng/ml THC-COOH und 0,3 ng/ml Cannabinol in seinem Blut. Gegen den Antragsteller wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG ein Bußgeld verhängt. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare

VG Saarlois – Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei einmaligem Konsum harter Drogen

Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr wurde einem Kraftfahrer durch Strafbefehl der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von fünf Monaten verhängt. Einen Tag vor Ablauf der Sperrfrist beantragte er bei der Führerscheinstelle die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

1 Kommentar

Brandenburgisches Oberlandesgericht – THC-Grenzwerte und Fahreignung

Die Brandenburger Bußgeldstelle verhängte gegen einen Autofahrer wegen Führens eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung berauschender Mittel eine Geldbuße von 350 Euro und setzte ein Fahrverbot von einem Monat gegen ihn fest. Das Amtsgericht Perleberg sprach den Autofahrer von diesem Tatvorwurf frei, weil allein die festgestellte Konzentration Tetracydrocannabinol von 1,2 ng/ml im Serum ohne entsprechenden Fahrfehler und körperliche Ausfallerscheinungen nicht belege, dass er entsprechend § 24 a Abs. 2 StVG unter der Wirkung berauschender Mittel gestanden habe. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare