Schlagworte: Erledigung

AG Charlottenburg: Streitwert bei Urheberrechtsverletzung für die Nutzung von zwei privaten Fotos auf zwei Internetseiten ist mit 4 mal 250 Euro, insgesamt 1.000 Euro zu bemessen

Die unberechtigte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Fotos kann ein teurer Spaß werden. Das LG Köln (Urt. v. 07.03.2007 – Az.: 28 O 551/06) führt zur Bemessung des Streitwertes aus, dass das Interesse eines Urhebers an der wirkungsvollen Abwehr eklatanter Verstöße gegen seine geistigen Schutzrechte und seine daraus resultierenden Vermögenspositionen zu berücksichtigen sei und zwar auch gegenüber Rechtsverletzern, deren individueller Verstoß nicht sehr erheblich ist. Zum Rest des Beitrags »

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BGH: vorprozessuale Nebenforderung wird bei Erledigung der Hauptsache zum Hauptanspruch und wirkt streitwerterhöhend

Nach einem Verkehrsunfall verlangte die Geschädigte von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenersatz in Höhe von 3.176,65 Euro sowie außergerichtliche Anwaltskosten. Eine Zahlung der Versicherung in Höhe von 2.700,16 Euro ging nach Einreichung, aber vor Zustellung einer Klageschrift bei der Geschädigten ein. Die Geschädigte und auch die Versicherung erklärten den Rechtsstreit daher für erledigt und stritten sich nur noch um den Restbetrag in Höhe von 476,49 Euro nebst Zinsen sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 186,82 Euro. Zum Rest des Beitrags »

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