Schlagworte: Anwaltskosten

BGH: vorprozessuale Nebenforderung wird bei Erledigung der Hauptsache zum Hauptanspruch und wirkt streitwerterhöhend

Nach einem Verkehrsunfall verlangte die Geschädigte von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenersatz in Höhe von 3.176,65 Euro sowie außergerichtliche Anwaltskosten. Eine Zahlung der Versicherung in Höhe von 2.700,16 Euro ging nach Einreichung, aber vor Zustellung einer Klageschrift bei der Geschädigten ein. Die Geschädigte und auch die Versicherung erklärten den Rechtsstreit daher für erledigt und stritten sich nur noch um den Restbetrag in Höhe von 476,49 Euro nebst Zinsen sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 186,82 Euro. Zum Rest des Beitrags »

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