Kategorie Verkehrsrecht

AG Osnabrück – wer wenig fährt, braucht auch keinen Mietwagen

Wird bei einem unverschuldeten Unfall ein Fahrzeug derart beschädigt, dass ein Geschädigter es nicht nutzen kann, so hat er für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung entweder Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatz der für ein Mietfahrzeug entstandenen Kosten. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Oldenburg – Messergebnisse aus Dauervideoüberwachung an Autobahnen unterliegen Beweisverwertungsverbot

(c) Bernd Lang / Pixelio

B. Lang/Pixelio

Der Landkreis Osnabrück hatte gegen einen Autofahrer einen Bußgeldbescheid erlassen. Dem Autofahrer war vorgeworfen worden, auf der Autobahn A1 den erforderlichen Abstand zu dem voraus fahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Das Messergebnis beruhte auf einer Dauervideoüberwachung mit dem Verkehrskontrollsystem VKS 3.0. Gegen den Bußgeldbescheid hatte der Betroffene Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht Osnabrück sprach den Betroffenen auf den Einspruch hin frei. Es berief sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 (2 BvR 941/08), wonach eine gesetzliche Grundlage für diese Art der Messung fehle. Das Messergebnis sei daher rechtswidrig erlangt worden und deshalb auch nicht als Beweismittel verwertbar. Zum Rest des Beitrags »

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VG Oldenburg – Fahrtenbuch bei Geschäftsfahrzeugen

Ein Unternehmen setzte sich gegen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 12 Monaten zur Wehr, da die Anhörung zum Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit später als zwei Wochen einging und das Foto, welches den Fahrer zeigen sollte, von schlechter Qualität sei. Das Verwaltungsgericht Oldenburg interessierte das nicht, der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Fahrtenbuchanordnung herzustellen, blieb ohne Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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VG Neustadt – Fahrerlaubnisentziehung nach Konsum von Spice

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Während einer Untersuchung im Krankenhaus, in das er nach einem Suizidversuch eingeliefert wurde, räumte ein Fahrerlaubnisinhaber gegenüber den behandelnden Ärzten ein, er habe unregelmäßig Cannabis geraucht und auch hin und wieder Spice. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis. Der Antrag des Betroffenen, , die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung wiederherzustellen, hatte keinen Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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AG Solingen – keine Verpflichtung des Unfallgeschädigten, sein Fahrzeug der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zur Nachbegutachtung vorzustellen

Beim Einparken hatte ein Pkw-Fahrer ein anderes Fahrzeug beschädigt und einen Zettel hinterlassen, der Eigentümer möge sich melden. Das tat der Unfallgeschädigte auch und machte geltend, dass durch den Anstoß die hintere Stoßstange eingekerbt und markiert, die linke Seitenwand eingebeult und die linke Tür verkratzt worden sei. Den Schaden ließ er durch einen Sachverständigen feststellen und reichte das Gutachten bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Diese zahlte jedoch nur einen Teilbetrag für den Schaden an der hinteren linken Stoßstangenecke, die Schäden an der linken Seitenwand und an der linken Einstiegstür waren nach Auffassung der Versicherung mit dem Unfallhergang nicht vereinbar, und verlangte, dass das Fahrzeug ihr zur eigenen Schadensüberprüfung vorgestellt werde. Zum Rest des Beitrags »

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Feuerwehr vs. Motorrad – eine teure Angelegenheit

(c) Siegfried Fries / Pixelio

S. Fries/Pixelio

Unser Mandant fuhr im Juni 2004 mit seiner Yamaha durch die Stadt, als der Fahrer eines Feuerwehrautos ohne Sonderrechte im Gegenverkehr links abbog und unseren Mandanten schlichtweg übersah. Es krachte, die Yamaha war Schrott und unser Mandant wurde schwer verletzt. Unmittelbar nach dem Unfall wurde er noch bewusstlos in die Rettungsstelle verbracht, wo zunächst einmal seine Gesichts- und Zahnverletzungen behandelt wurden. Am nächsten Tag machte man sich dann daran, das Knochenpuzzle in seiner linken Hand wieder zusammenzusetzen und zu verschrauben. Zum Rest des Beitrags »

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„Unter falscher Flagge“ – Schadenmanagment der Versicherungswirtschaft auf dem Prüfstand

Aktives Schadenmanagement am Beispiel des „Fair-Play Konzepts“ der Allianz steht bei Captain HUK auf dem Prüfstand. Dort wird ein Aufsatz von Rechtsanwalt Werner Dory „Unter falscher Flagge“ in Der Verkehrsanwalt, Ausgabe 3/2009, S. 92 ff. vollständig wiedergegeben. Danach sei Voraussetzung für eine schnelle Regulierung eines Unfallschadens, dass der Unfallgeschädigte weder einen Rechtsanwalt, noch einen unabhängigen Sachverständigen einschaltet. Andernfalls „erfolgt die Abwicklung wie bisher.“ Was daran „fair“ sein soll, erschließt sich in der Tat nicht. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Frankfurt am Main – Schmerzensgeldbemessung für eine Knöchelverletzung

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall erlitt der Kläger einen knöchernen Ausriss des linken Innenknöchels. Sechs Wochen lang war der Kläger zu hundert Prozent arbeitsunfähig, weitere drei Wochen lang zu sechzig Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert. Die ärztliche Behandlung zog sich über fast ein Jahr hin. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht – Haftungsverteilung bei Kollision in einer Engstelle

(c) seedo / Pixelio

Seedo/Pixelio

In einer unübersichtlichen Kurve mit parkenden Fahrzeugen auf der Gegenfahrbahn kam dem Kläger bei Glätte ein Fahrzeug entgegen. Es kam zum Unfall und der Kläger verlangte seinen Fahrzeugschaden ersetzt. Dem bekam er auch zugesprochen, allerdings nur zu 75 %. Zwar war der Unfallgegner wartepflichtig, aber auch der Bevorrechtigte habe nach Auffassung des Kammergerichts Sorgfaltspflichten und müsse in besonderen Verkehrslagen unter Umständen auf sein Vorrecht verzichten. Angesichts der Glätte, wäre dazu noch eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit erforderlich gewesen, um gegebenenfalls schnell zum Stehen zu kommen. Zum Rest des Beitrags »

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AG Lüdinghausen – Der Hase wars!

(c) der Lord / Pixelio

derLord/Pixelio

Der Betroffene wurde von Geschwindigkeitsmessanlage es 3.0 des Herstellers eso außerorts mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h bei erlaubten 70 km/h gemessen. Nach Abzug des erforderlichen Sicherheitsabschlages von 3 km/h ergab sich eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 97 km/h und somit eine Überschreitung von 27 km/h. Dass er der Fahrer war, räumt der Betroffene ein, meinte aber, das Gerät habe falsch gemessen. Hiefür lieferte er auch eine sehr „überzeugende“ Begründung: Zum Rest des Beitrags »

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