Kategorie Bussgeld

Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – das Bundesverfassungsgericht schaltet sich ein

In seiner Entscheidung (Beschluss vom 12.02.2007, Az: 2 BvR 273/06, NJW 2007, 1345) führte das BVerfG aus, dass nach „§ 81 a Abs. 2 StPO (…) die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter zu(steht). Der Richtervorbehalt – auch der einfachgesetzliche – zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme in ihren konkreten gegenwärtigen Voraussetzungen durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 96, 44; BVerfGE 103, 142). Nur bei einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehende Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und – nachrangig – ihrer Ermittlungspersonen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Zweibrücken – kein Bußgeld für bekifften Autofahrer

Wer unter der Wirkung eines berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, handelt ordnungswidrig. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn die berauschende Substanz im Blut nachgewiesen wird. Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht. Der Wortlaut des § 24a StVG ist so eindeutig formuliert, da kann ein Amtsrichter schon mal die Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenrechts vergessen. Eine Ordnungswidrigkeit muss nämlich auch vorwerfbar begangen sein. Es kommt demnach beim § 24a StVG darauf an, ob die berauschende Wirkung zum Zeitpunkt des Fahrens erkennbar war und der Betroffene trotzdem vorwerfbar gefahren ist. Zum Rest des Beitrags »

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Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – Rückrechnung

(c) Oliver Haja / Pixelio

O.Haja/Pixelio

Der Abbau der Alkoholkonzentration im Körper ist abhängig vom Geschlecht, vom Körpergewicht und von individuell abweichenden Faktoren. Während der durchschnittliche Abbauwert ca. 0,15 ‰ pro Stunde beträgt, ist bei Verkehrsstraftaten nach der Rechtsprechung zugunsten eines Beschuldigten von einem Abbauwert von 0,10 ‰ pro Stunde auszugehen (steht die Frage der Schuldfähigkeit zur Debatte, oder liegt keine Blutprobe vor, erfolgt sogar eine Rückrechnung mit 0,20 ‰ pro Stunde und einem einmaligen Zuschlag weiterer 0,20 ‰). Zum Rest des Beitrags »

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AG Senftenberg – Messung mit ViDistA VDM-R nicht verwertbar

Wegen Überschreitung der außerorts zulässigen Geschwindigkeit um satte 72 km/h bekam ein Autofahrer einen Bußgeldbescheid über 450 EUR, gleichzeitig wurde ein Fahrverbot von 3 Monaten angeordnet. Die Messung erfolgte mit dem Messgerät ViDistA VDM-R. Die Besonderheit dieses Gerätes besteht darin, dass mit einer in einem Pkw eingebauten Aufnahmevorrichtung Videoaufnahmen gefertigt werden, wobei keine Messdaten aufgenommen werden. Zum Rest des Beitrags »

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Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – Theorie und Praxis

(c) Dieter Schütz / Pixelio

D.Schütz/Pixelio

Bei Feststellung einer Trunkenheitsfahrt, ob nun infolge zuvor konsumierten Alkohols oder berauschender Mittel, war die Anordnung einer Blutentnahme zur Bestimmung der Blutalkohol- bzw. Wirkstoffkonzentration des Fahrers durch die Polizei gängige Praxis. Niemand, außer vielleicht der eine oder andere Strafverteidiger, störte sich so richtig daran, dass § 81a Absatz 2 StPO die Anordnung einer solchen Maßnahme originär einzig und allein einem Richter zuordnete, ausnahmsweise und lediglich bei sogenannter Gefahr im Verzug der Staatsanwaltschaft bzw. deren Ermittlungspersonen nach § 152 GVG. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Frankfurt am Main – wer bekifft Auto fährt, riskiert nicht immer ein Bußgeld

Der bei einem Autofahrer durchgeführte Drogentest war positiv. Der Entnahme- und Tatzeit-THC-Wert betrug stattliche 2,2 ng/ml. Zwar verneinte das Amtsgericht das Vorliegen einer Straftat nach § 316 I, III StGB aus tatsächlichen Gründen, verhängte dann aber wegen vorsätzlichen Führens eines Pkw unter der Wirkung von Cannabis (§ 24a II StVG) eine Geldbuße von 400 € und ein Fahrverbot für die Dauer von 2 Monaten. Die Revision des Autofahrers hatte beim OLG Frankfurt am Main zumindest vorläufig Erfolg. Das Urteil wurde aufgehoben und zur neuen Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, da die Feststellungen des Amtsgerichts weder die Voraussetzungen des vorsätzlichen, noch des fahrlässigen Handelns ausfüllen. Zum Rest des Beitrags »

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Poliscan-Verfahren auf Eis gelegt

Nachdem das Amtsgericht Mannheim ein Bußgeldverfahren mangels Überprüfbarkeit der Messung eingestellt hatte, sind nach einem Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung alle weiteren Verfahren ausgesetzt, bis Gutachten zu den Geräten vorliegen. Zum Rest des Beitrags »

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Umweltzone – nun wird auch das Parken teuer

Wikimedia; User: Markus1983; http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Feinstaubplakette_Gruppe_4.svg

Wikimedia

Mit der Änderung der Bußgeldkatalogverordnung zum Februar trat fast unbemerkt eine weitere wesentliche Änderung in Kraft. Nach § 41 Abs. 2 Nr. 6, § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, Ziffer 153 des BKat lautet der Verbotstatbestand bislang, „Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) geführt.“ Zum Rest des Beitrags »

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Alles wird teurer – Änderungen im Bußgeldkatalog zum 01.02.2009

Die Bußgeldkatalogverordnung wird zum 01.02.2009 geändert (Bundesgesetzblatt als PDF). Die Änderungen im Bußgeldkatalog dienen natürlich nur der Verkehrssicherheit, es gehe nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen. Die zusätzlichen Einnahmen durch die Erhöhungen der Bußgeldsätze sollen gezielt für mehr Verkehrssicherheit ausgegeben werden. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht – bei Police-Pilot-Messung durch Nachfahren ist ein Toleranzabzug von 5 % in der Regel ausreichend

Das Amtsgericht Tiergarten hatte in ungewohnter Milde einen Autofahrer, der mit gemessenen 123 km/h recht flott unterwegs war, wegen fahrlässigen Überschreitung der erlaubten 80 km/h nur zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt und von der Verhängung eines Fahrverbots, das im Bußgeldbescheid noch angeordnet war, abgesehen. Da die Messung durch Nachfahren auf relativ kurzer Wegstrecke mittels eines Police-Pilot-Messgerätes zustande kam, war der Amtsrichter der Meinung, einen Toleranzabzug von 15 % vornehmen zu müssen, den er dann aber auch noch falsch berechnete. Die Amtsanwaltschaft konnte diesem „Bonussystem“ nicht viel abgewinnen und ging in Rechtsbeschwerde. Zum Rest des Beitrags »

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