Schlagworte: Verzögerung
BGH – keine Erstreckung der Revision wegen überlanger Verfahrensdauer
Verfasst von kuemmerle unter Strafrecht am 1. März 2009
Der BGH hatte seine Rechtsprechung zur Kompensation für eine überlange Verfahrensdauer geändert und sich für das Vollstreckungsmodell entschieden. Anstelle der davor gewährten Strafminderung muss nun in der Urteilsformel erklärt werden, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt. Unterlässt das Gericht eine gebotene Kompensation, kann hierauf gestützt Revision eingelegt werden. Zum Rest des Beitrags »
LG Frankfurt a.M. – Bei verzögerter Umschaltung muss Telefongesellschaft dem Kunden den entstandenen Schaden ersetzen
Verfasst von kuemmerle unter Vermischtes am 6. November 2008
Eine Versicherungsagentur zog um und brauchte in den neuen Büroräumen natürlich einen Telefonanschluss. Einen Monat vor dem für März geplanten Umzug beantragte die Agentur mit einem aus dem Internet von der Website der Telefongesellschaft heruntergeladenen Formular die Änderung des Anschlusses wegen Umzugs. Die Lage des Telefonanschlusses wurde zunächst mit „Souterrain“ angegeben. Die Telefongesellschaft bat die Agentur daraufhin mit einem Schreiben um „Unterstützung“, sie wollte die „eindeutige Lage“ des Telefonanschlusses (Lage der TAE Dose) wissen. Der Umzugstermin war da bereits wenige Tage verstrichen. Zum Rest des Beitrags »
BGH – Befangenheitsantrag nach gerichtlich bestimmter Frist zur Beweisantragstellung unbegründet
Verfasst von kuemmerle unter Strafrecht am 28. August 2007
„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten (…).“ (Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 1. Aufl. 1969, Rn.1). Wie und mit welchen Mitteln dieser Kampf zu führen ist, darüber bestehen geteilte Meinungen. Es gibt den Begriff der sog. „Konfliktverteidigung“, die von der konsequenten Ausnutzung jeglicher prozessualer Rechte welche die Strafprozessordnung bietet, bis hin zur gezielten Provokation und Prozessverschleppung reicht. Zum Rest des Beitrags »