Schlagworte: Voreintragungen

„Bitte werfen sie zur Berechnung der erhöhten Regelgeldbuße eine Münze ein.“

Der Mandant ist ein wenig zu schnell unterwegs gewesen, dummerweise mit einem als Lkw zugelassenen Transporter. Es gab einen Punkt und ein Bußgeld. Dies allerdings war mit 200 anstelle von 80 Euro saftig. Die Regelgeldbuße wurde um das 2,5fache erhöht  und der Mandant entsprechend sauer. Dürfen die das? Ja, die dürfen. Die Regelgeldbuße darf bei vorhandenen, noch nicht tilgungsreifen Voreintragungen im Verkehrszentralregister angemessen erhöht werden. Zum Rest des Beitrags »

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VG Frankfurt am Main – bereits getilgte Entscheidungen dürfen bei der Berechnung des Punktestandes nicht gegen den Betroffenen verwendet werden

Bei einem Punktestand von 18 oder mehr im Verkehrszentralregister gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Fahrerlaubnisbehörde hat dann nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG die Fahrerlaubnis zu entziehen. Allerdings lohnt es sich genau nachzurechnen, ob die vermeintlichen 18 Punkte tatsächlich erreicht sind. Ein Fahrerlaubnisinhaber hatte beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Eilrechtsschutz beantragt, da ihm von der Behörde die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Das Verwaltungsgericht gab ihm Recht, da sich die Behörde mit den Tilgungsfristen ein wenig vertan hatte. Zum Rest des Beitrags »

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