Schlagworte: Klageverzicht

Bundesarbeitsgericht – Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage ohne Gegenleistung stellt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar

Eine Arbeitnehmerin war seit 1998 bei dem beklagten Drogerieunternehmen Sch. als Verkäuferin/Kassiererin in Teilzeit angestellt. Ihre monatliche Bruttovergütung betrug 456,00 Euro. Am 16. April 2004 wurde festgestellt, dass die Tageseinnahmen der beiden letzten Tage aus dem Tresor verschwunden waren. Nachdem eine mehrstündige Befragung der drei Mitarbeiterinnen, die in der fraglichen Zeit den Tresorschlüssel in Besitz hatten, den Tathergang nicht aufgeklärt hatte, wurde allen drei Mitarbeiterinnen fristlos gekündigt. Zum Rest des Beitrags »

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