Schlagworte: Blinken

AG Bretten –Wer ohne zu blinken überholt und mit einem nachfolgendem Fahrzeug kollidiert, haftet zu 1/3

Überholt ein Fahrzeug an einer Engstelle einen abgestellten Lkw ohne zuvor den Blinker zu setzen, und kommt es daraufhin zu einer Kollision mit einem nachfolgenden Fahrzeug, welches ebenfalls zum Überholen angesetzt hat, haftet der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs zu 2/3, der Nachfahrende zu 1/3. Zum Rest des Beitrags »

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