Schlagworte: Schönheitsreparaturen
BGH – bei unwirksamer Schönheitsreparaturenklausel kann Vermieter bei preisgebundenem Wohnraum Mieterhöhung verlangen
Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Vermieter bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum die Kostenmiete einseitig um den in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) geregelten Betrag erhöhen kann, wenn die beabsichtigte Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter wegen Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel im Mietvertrag gescheitert ist. Zum Rest des Beitrags »
BGH – mal wieder zu unwirksamer Farbwahlklausel für den Innenanstrich der Türen und der Fenster bei Schönheitsreparaturen
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu sogenannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen fortgeführt und entschieden, dass eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster den Mieter unangemessen benachteiligt. Die beklagte Mieterin einer Wohnung in Berlin war aufgrund eines Formularmietvertrages zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet. In § 4 Nr. 6 des Vertrages ist unter anderem bestimmt: Zum Rest des Beitrags »
BGH – „Weißen der Decken und Oberwände“ während der Mietzeit stellt unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen dar
Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung des Klägers in Berlin. Nach § 3 Abs. 6 des Formularmietvertrages waren die Beklagten zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet. In der Klausel ist bestimmt: „Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.“ Zum Rest des Beitrags »
AG Köln – „Da sieht doch kein Schwein durch!“ – zum Umfang von Verträgen
Nach Beendigung eines Mietverhältnisses verlangte der ehemalige Mieter die eingezahlte Mietkaution zuzüglich Zinsen, insgesamt 997,13 € zurück. Die Vermieterin war der Meinung, dass der Mieter seinen Pflichten aus der Renovierungsvereinbarung nicht nachgekommen sei und den von ihm verlegten Teppich nicht entfernt habe und erklärte die Aufrechnung mit den Kosten der Beseitigung des Teppichbodens. Zum Rest des Beitrags »
BGH – Wer trotz unwirksamer Klausel endrenoviert, bekommt Geld vom Vermieter
Die Kläger waren seit Mai 1999 Mieter einer Wohnung des Beklagten. Im Jahr 2004 renovierten sie die Wohnung. Einige Zeit später kündigten sie das Mietverhältnis zum 31. Mai 2006. In der Annahme, dazu verpflichtet zu sein, nahmen sie vor Rückgabe der Wohnung eine Endrenovierung vor. Sie sind der Auffassung, dass ihnen ein Ersatzanspruch für die durchgeführte Endrenovierung zustehe, weil eine wirksame Verpflichtung zur Vornahme der Schönheitsreparaturen nicht bestanden habe. Zum Rest des Beitrags »
BGH – Verpflichtung des Mieters, Türen, Fenster und Loggia auch außen zu streichen, ist unwirksam
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist, wenn sie die Verpflichtung enthält, auch den Außenanstrich von Türen und Fenstern vorzunehmen. Zum Rest des Beitrags »
BGH – Unwirksame Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der eine Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen unwirksam ist, die dem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl zu streichen. Zum Rest des Beitrags »
BGH – Klausel im Mietvertrag über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung ist wirksam
Nach dem Ende des Mietverhältnisses im Jahr 2006 forderten die Vermieter die Mieter einer Wohnung vergeblich zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf. Mit der anschließenden Klage haben die Vermieter unter anderem Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 7.400,48 € netto für nicht vorgenommene Schönheitsreparaturen verlangt. Der 1996 geschlossene Mietvertrag sah unter anderem formularmäßig vor, dass der Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet sei. Weiter ist bestimmt: Zum Rest des Beitrags »
BGH – Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam
Der u. a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob eine formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen auch im Gewerberaummietrecht unwirksam ist, wenn der Mieter danach verpflichtet wäre, die Arbeiten in starren Fristen und unabhängig von dem Erhaltungszustand der Mietsache durchzuführen. Zum Rest des Beitrags »