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BGH – mal wieder zu unwirksamer Farbwahlklausel für den Innenanstrich der Türen und der Fenster bei Schönheitsreparaturen

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu sogenannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen fortgeführt und entschieden, dass eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster den Mieter unangemessen benachteiligt. Die beklagte Mieterin einer Wohnung in Berlin war aufgrund eines Formularmietvertrages zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet. In § 4 Nr. 6 des Vertrages ist unter anderem bestimmt: Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Verpflichtung des Mieters, Türen, Fenster und Loggia auch außen zu streichen, ist unwirksam

Lanznaster/Pixelio

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist, wenn sie die Verpflichtung enthält, auch den Außenanstrich von Türen und Fenstern vorzunehmen. Zum Rest des Beitrags »

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