Schlagworte: Schönheitsreparaturen

BGH – Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

Der Mieter einer (nicht preisgebundenen) Wohnung war nach seinem Formularmietvertrag verpflichtet, Schönheitsreparaturen „regelmäßig“ innerhalb bestimmter Fristen auszuführen. Die Klausel war nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam, da sie dem Mieter eine Renovierungspflicht nach einem starren Fristenplan ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung auferlegte. Zum Rest des Beitrags »

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LG Wuppertal – Wenn eine Endrenovierung vom Mieter nicht geschuldet wird, kann dieser vom Vermieter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen

Die Mieter einer Wohnung waren nach dem Mietvertrag verpflichtet, vor dem Auszug eine Endrenovierung durchzuführen und beauftragten einen Maler. Die Klausel im Mietvertrag war allerdings unwirksam, da die Endrenovierungspflicht unabhängig vom Zustand der Wohnung bestand und die Mieter damit unangemessen benachteiligte. Die Mieter verlangten daher die Erstattung der Malerkosten vom Vermieter. Das AG Mettmann wies die Klage mit der Begründung ab, dass eine Rechtsgrundlage für den Kostenerstattungsanspruch nicht ersichtlich sei. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Unwirksamkeit einer „Farbwahlklausel“ in einem Wohnraummietvertrag („neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten“)

Eine Berliner Mieterin hat dafür gesorgt, dass erneut eine Klausel in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen durch den BGH für unwirksam erklärt wurde. Nach ihrem Mietvertrag war sie verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in „neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen“. Die Mieterin hielt diese Klausel für unwirksam, erhob Klage und beantragte festzustellen, dass den Vermietern kein vertraglicher Anspruch auf Vornahme von Schönheitsreparaturen zusteht. Das Amtsgericht Pankow/Weißensee hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin beim Landgericht Berlin hatte hingegen Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – unverständliche Quotenabgeltungsklauseln für Schönheitsreparaturen sind unwirksam

Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung des Klägers. Der Kläger nimmt die Beklagten nach Beendigung des Mietverhältnisses auf Kostenerstattung wegen nicht vorgenommener Schönheitsreparaturen in Anspruch. Über die Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen enthält der Mietvertrag folgende Formularbestimmung: Zum Rest des Beitrags »

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OLG Karlsruhe – Mieterhöhung aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

Zahlreiche Klauseln in Mietverträgen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen haben sich als unwirksam erwiesen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied mit Urteil vom 18.04.2007, Az: 7 U 186/06, dass ein Mieter dem Mieterhöhungsverlangen seines Vermieters, der eine unwirksame starre Fristregelung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen vereinbart hatte, zustimmen muss. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Unklare Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen ist unwirksam

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R. Sturm/Pixelio

Bereits mit Urteil vom 18.10.2006 (VIII ZR 52/06) hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Abgeltungsklauseln in Mietverträgen wegen unangemessener Benachteilung des Mieters unwirksam sind, wenn sie ihn zur Zahlung der Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen nach feststehenden Prozentsätzen auch dann verpflichten, wenn ein diesem Kostenanteil entsprechender Renovierungsbedarf aufgrund des tatsächlichen Erscheinungsbilds der Wohnung noch nicht gegeben ist (Quotenabgeltungsklauseln mit „starrer“ Abgeltungsquote). Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Vornahme von Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit von isolierten Endrenovierungsklauseln im Mietvertrag

Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut eine wichtige Entscheidung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter getroffen und entschieden, dass eine formularvertragliche Endrenovierungspflicht des Mieters auch ohne Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen (isolierte Endrenovierungsklausel) in Wohnraummietverträgen unwirksam ist, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). Zum Rest des Beitrags »

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