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BGH – Verpflichtung des Mieters, Türen, Fenster und Loggia auch außen zu streichen, ist unwirksam

Lanznaster/Pixelio

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist, wenn sie die Verpflichtung enthält, auch den Außenanstrich von Türen und Fenstern vorzunehmen. Zum Rest des Beitrags »

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