Schlagworte: Holzteile

BGH – Klausel im Mietvertrag über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung ist wirksam

Nach dem Ende des Mietverhältnisses im Jahr 2006 forderten die Vermieter die Mieter einer Wohnung vergeblich zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf. Mit der anschließenden Klage haben die Vermieter unter anderem Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 7.400,48 € netto für nicht vorgenommene Schönheitsreparaturen verlangt. Der 1996 geschlossene Mietvertrag sah unter anderem formularmäßig vor, dass der Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet sei. Weiter ist bestimmt: Zum Rest des Beitrags »

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