Schlagworte: Punkte

BVerwG – Bewertung von Punkten im Verkehrszentralregister richtet sich nach dem Tattag

JPWPeters / Pixelio

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Möglichkeit eines Führerscheininhabers, seinen Punktestand im Verkehrszentralregister durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar zu verringern, davon abhängt, wie viele Verkehrsverstöße er zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung begangen hat; es ist nicht erforderlich, dass die Verkehrsverstöße zu diesem Zeitpunkt schon rechtskräftig geahndet waren. Nach dem Erreichen von mindestens 18 Punkten kann eine Tilgung von Punkten nicht mehr berücksichtigt werden. In diesen Fällen ist die Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zu entziehen. Zum Rest des Beitrags »

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VG Frankfurt am Main – bereits getilgte Entscheidungen dürfen bei der Berechnung des Punktestandes nicht gegen den Betroffenen verwendet werden

Bei einem Punktestand von 18 oder mehr im Verkehrszentralregister gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Fahrerlaubnisbehörde hat dann nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG die Fahrerlaubnis zu entziehen. Allerdings lohnt es sich genau nachzurechnen, ob die vermeintlichen 18 Punkte tatsächlich erreicht sind. Ein Fahrerlaubnisinhaber hatte beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Eilrechtsschutz beantragt, da ihm von der Behörde die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Das Verwaltungsgericht gab ihm Recht, da sich die Behörde mit den Tilgungsfristen ein wenig vertan hatte. Zum Rest des Beitrags »

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LG Berlin – Eintragung von nur 3 Punkten rechtfertigt für den Verteidiger keine Abrechnung der Mittelgebühr

Gegen unseren Mandanten war nach einem Verkehrsunfall zügig ein Bußgeldbescheid wegen angeblicher Vorfahrtsmissachtung erlassen worden. Neben der zu zahlenden Geldbuße von 60 Euro, wären bei Rechtskraft 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen worden. Nach Akteneinsicht, eigener Nachermittlung und einer Stellungnahme, wonach ein Vorfahrtsverstoss nicht vorlag, wurde das Verfahren auf Kosten der Verwaltungsbehörde eingestellt. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle – Wahrheitswidrige Benennung einer Person im Bußgeldverfahren

Benennt der Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegenüber der Behörde wahrheitswidrig eine andere Person, die Täter zum Vorfallszeitpunkt gewesen sein soll, so stellt dieses dann keine falsche Verdächtigung im Sinne des § 164 StGB dar, wenn zu dem Zeitpunkt der Benennung gegenüber der anderen Person bereits die Verfolgungsverjährung abgelaufen ist. Zum Rest des Beitrags »

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