Schlagworte: Falschbeurkundung
OLG Celle – Wahrheitswidrige Benennung einer Person im Bußgeldverfahren
Verfasst von kuemmerle unter Bussgeld, Strafrecht, Verkehrsrecht am 20. Dezember 2007
Benennt der Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegenüber der Behörde wahrheitswidrig eine andere Person, die Täter zum Vorfallszeitpunkt gewesen sein soll, so stellt dieses dann keine falsche Verdächtigung im Sinne des § 164 StGB dar, wenn zu dem Zeitpunkt der Benennung gegenüber der anderen Person bereits die Verfolgungsverjährung abgelaufen ist. Zum Rest des Beitrags »