Schlagworte: Falschbeurkundung

OLG Celle – Wahrheitswidrige Benennung einer Person im Bußgeldverfahren

Benennt der Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegenüber der Behörde wahrheitswidrig eine andere Person, die Täter zum Vorfallszeitpunkt gewesen sein soll, so stellt dieses dann keine falsche Verdächtigung im Sinne des § 164 StGB dar, wenn zu dem Zeitpunkt der Benennung gegenüber der anderen Person bereits die Verfolgungsverjährung abgelaufen ist. Zum Rest des Beitrags »

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