Schlagworte: Arzneimittel

Das Verwaltungsgericht Berlin gibt Hinweise zur Empfängnisverhütung

(c) Tomizak / Pixelio

Tomizak/Pixelio

Die 14. Kammer des Berliner Verwaltungsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Penis-Steifungscreme ein Arzneimittel oder lediglich Kosmetik sei. Das Bezirksamt Mitte hatte 2005 in einem Sexshop mehrere Tuben der Creme mit der Begründung sichergestellt, es handele sich um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel. Die Betreiberin des Sexshops war der Meinung, es handele sich bei der Creme nur um Kosmetik, diese sei zulassungsfrei. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare