Schluss mit lustig!


Unser Mandant hatte die Nase gestrichen voll. Vor einiger Zeit noch Kunde eines Kabelanbieters, kündigte er seinen Anschluss, nachdem die Preise wieder einmal erhöht werden sollten. Die Kündigung wurde ihm auch bestätigt, allerdings wurde im Folgemonat natürlich der bereits erhöhte Preis abgebucht. Den Betrag ließ er zurückbuchen, entzog die Einzugsermächtigung und zahlte die letzten drei Monate seine Kabelgebühren per Überweisung.

Nach Beendigung des Vertrages flatterte dann eine Rechnung ins Haus, der Kabelanbieter war der Meinung ihm stehen noch die Kabelgebühren der letzten drei Monate zu. Da noch voller Zuversicht, schickte unser Mandant seine Kontoauszüge an den Anbieter, woraus sich seine Zahlungen ergaben. Danach war auch eine Weile Ruhe, bis sich ein Inkassounternehmen meldete, dessen Name etwas mit Gemüse zu tun hat, um die vermeintliche Forderung, angeblich abgetreten und kräftig erhöht um Inkassokosten erneut geltend zu machen.

Noch immer voller Zuversicht, dass es sich nur um einen Irrtum handeln könne, rief unser Mandant dort an. Seine Kontoauszüge, so wurde ihm mitgeteilt, interessieren nicht, die können ja nachgemacht sein. Daraufhin stellte unser Mandant aufgrund dort offensichtlich herrschender geistiger Umnachtung jegliche Kommunikationsversuche ein. Die danach zugesandten Mahnungen wurden allerdings immer dreister. Sofern man über einen beigefügten „Mahnbescheidsantrag“ ja noch müde hätte lächeln können (ja, so sieht er aus, dann beantragt ihn doch), verging unserem Mandanten das Lächeln, als ihm angedroht wurde, seinen jetzigen Kabelanbieter von seiner mangelnden Zahlungsmoral zu unterrichten.

Nachdem auf unsere Aufforderung zu erklären, dass an der Forderung nicht festgehalten werde, keine Reaktion erfolgte, erhoben wir eine negative Feststellungsklage. Man hätte auch gut auf einen Mahnbescheid warten können, so jedenfalls wollte es die Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten, die eine Kostenübernahme für die Klage verweigerte. Darauf hatte unser Mandant aber nachvollziehbar keine Lust, er finanzierte seinen Rechtsstreit also selbst. Das so markig auftretende Inkassounternehmen war nach Zustellung der Klage erstaunlich leise, so leise, dass ein Versäumnisurteil erging. Auch ein Einspruch wurde nicht eingelegt, die Kosten still überwiesen. Mit den nun zu tragenden Kosten des Rechtsstreits war das dann wohl kein so lohnendes Inkassomandat.

AG Lichtenberg, Versäumnisurteil vom 04.02.2010, Az: 10 C 419/09 (PDF)

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