Schlagworte: Ausstattung

OLG Frankfurt: ein nachträglich eingebautes Navi ist nicht integriert

In einer Wettbewerbssache hatte das Landgericht Darmstadt  entschieden, dass auf einer Internetplattform ein Fahrzeug nicht mit der Ausstattung „Navi“ beworben werden darf,  wenn es nicht über ein werksseitig eingebautes Navigationssystem verfügt. Die Ausstattung war in der Rubrik “Fahrzeugausstattung” wiederholt worden. Zum Rest des Beitrags »

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