Schlagworte: AGB

OLG München – Gültigkeitsbefristung von Amazon-Gutscheinen unzulässig

Der Internet-Versandhändler Amazon darf die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr befristen. Auch Gutschein-Restguthaben dürfen nicht nach diesem Zeitraum verfallen.  Das Oberlandesgericht München bestätigte in einer aktuellen Entscheidung vom 17.01.2007 (AZ: 29 U 3193/07) ein Urteil, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im April 2007 vor dem Landgericht München (LG München I, Urteil vom 05.04.2007, AZ: 12 O 22084/06 = MIR 2007, Dok. 179) erstritten hatte. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Kundenbindung an bestimmte Werkstätten durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ist zulässig

(c) Harry Hautumm / Pixelio

H.Hautumm/Pixelio

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob die von einem Fahrzeughersteller gewährte Durchrostungsgarantie für ein Kraftfahrzeug von der Voraussetzung abhängig gemacht werden kann, dass der Käufer und Garantienehmer die Wartungsdienste nach Hersteller-Vorgaben ausschließlich in Vertragswerkstätten des Fahrzeugherstellers ausführen lässt. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Premiere auf dem Prüfstand

Premiere wurde vom Bundesverband der Verbraucherverbände wegen der Verwendung strittiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen verklagt, wonach Premiere beliebig Programmpakete und Preisstrukturen verändern konnte. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die verwendeten Klauseln unwirksam sind. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Tierhaltung in Mietwohnung

Der Kläger ist Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Nach § 8 Nr. 4 des Mietvertrages bedarf „jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters“. Der Kläger bat die Beklagte um Zustimmung zur Haltung von zwei Katzen der Rasse Britisch Kurzhaar. Die Beklagte verweigerte die Zustimmung. Mit der Klage hat der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Abgabe der Zustimmungserklärung begehrt. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Karlsruhe – Mieterhöhung aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

Zahlreiche Klauseln in Mietverträgen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen haben sich als unwirksam erwiesen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied mit Urteil vom 18.04.2007, Az: 7 U 186/06, dass ein Mieter dem Mieterhöhungsverlangen seines Vermieters, der eine unwirksame starre Fristregelung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen vereinbart hatte, zustimmen muss. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Unklare Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen ist unwirksam

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R. Sturm/Pixelio

Bereits mit Urteil vom 18.10.2006 (VIII ZR 52/06) hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Abgeltungsklauseln in Mietverträgen wegen unangemessener Benachteilung des Mieters unwirksam sind, wenn sie ihn zur Zahlung der Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen nach feststehenden Prozentsätzen auch dann verpflichten, wenn ein diesem Kostenanteil entsprechender Renovierungsbedarf aufgrund des tatsächlichen Erscheinungsbilds der Wohnung noch nicht gegeben ist (Quotenabgeltungsklauseln mit „starrer“ Abgeltungsquote). Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Vornahme von Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit von isolierten Endrenovierungsklauseln im Mietvertrag

Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut eine wichtige Entscheidung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter getroffen und entschieden, dass eine formularvertragliche Endrenovierungspflicht des Mieters auch ohne Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen (isolierte Endrenovierungsklausel) in Wohnraummietverträgen unwirksam ist, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). Zum Rest des Beitrags »

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AG Düsseldorf – Automatische Vertragsverlängerung bei Probeabonnement unzulässig, wenn nur innerhalb der AGB ein Hinweis erfolgt

Der Kläger schloss im Internet ein Probeabonnement ab. Auf der Internetseite des Anbieters fand sich allerdings kein Hinweis, dass sich das Abonnement ohne Kündigung kostenpflichtig um jeweils 30 Tage verlängert. Dieser Hinweis fand sich nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kläger natürlich nicht gelesen hatte. Die von ihm geleistete Zahlung verlangte er vom Anbieter zurück und bekam vom AG Düsseldorf Recht. Zum Rest des Beitrags »

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