Schlagworte: Gültigkeitsdauer

OLG München – Gültigkeitsbefristung von Amazon-Gutscheinen unzulässig

Der Internet-Versandhändler Amazon darf die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr befristen. Auch Gutschein-Restguthaben dürfen nicht nach diesem Zeitraum verfallen.  Das Oberlandesgericht München bestätigte in einer aktuellen Entscheidung vom 17.01.2007 (AZ: 29 U 3193/07) ein Urteil, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im April 2007 vor dem Landgericht München (LG München I, Urteil vom 05.04.2007, AZ: 12 O 22084/06 = MIR 2007, Dok. 179) erstritten hatte. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare