Schlagworte: Abschleppen

OVG Lüneburg – keine Sicherstellung eines auf dem Bahnhofsvorplatz angeschlossenen Fahrrads im Wege der Ersatzvornahme

Im August 2005 stellte der Kläger sein Fahrrad auf dem Bahnhofsvorplatz in Göttingen neben zwei mit der Rückenlehne aneinander gestellten Bänken ab und sicherte es mit einem Fahrradschloss an der Armlehne einer Bank. Die Stadt ließ das Schloss zerstören und das Fahrrad zu ihrem Baubetriebshof verbringen und verlangte vom Kläger mit Bescheid die Kosten der Ersatzvornahme von 45,60 €. Zum Rest des Beitrags »

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VG Göttingen – Parken erlaubt, trotzdem abgeschleppt

M. Hauck/Pixelio

Das Verwaltungsgerichts Göttingen wies die Klage eines Bürgers ab, der sich gegen die Inanspruchnahme für die Kosten des Abschleppens seines auf der Bürgerstraße in Göttingen ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuges gewendet hatte. Anlässlich einer in Göttingen absolvierten Fortbildungsveranstaltung parkte der Kläger seinen PKW am Dienstag d. 18. September 2007 ganztägig auf der Bürgerstraße in Göttingen in Fahrtrichtung Rathaus. Das Fahrzeug behinderte den fließenden Verkehr erheblich, wurde aber an diesem Tage nicht abgeschleppt. Das geschah dann allerdings am Folgetag, an dem der Kläger morgens sein Fahrzeug auf der entgegengesetzten Abbiegefahrspur abstellte. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Münster – Fahrräder dürfen nicht abgeschleppt werden Teil 2

In Deutschlands Fahrradhauptstadt Münster dürfen am Hauptbahnhof abgestellte Fahrräder auch künftig nicht abgeschleppt werden. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster lehnte den Antrag der Stadt auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 11. Juli 2008 (Az: 1 K 1536/07) ab. Zum Rest des Beitrags »

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VG Münster – Fahrräder dürfen nicht abgeschleppt werden Teil 1

Bernd Boscolo / Pixelio

B.Boscolo/Pixelio

Ein Münsteraner hatte sein Fahrrad am Morgen an der Seitenwand des überdachten Treppenaufgangs vor dem Hauptbahnhof Münster abgestellt. Im Laufe des Tages versetzten Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt das Rad zu einer mehrere Straßen entfernten Sammelstelle, wo der Eigentümer es einige Tage später abholte. Der Radler hielt das Entfernen des Fahrrads für rechtswidrig, klagte deshalb vor dem Verwaltungsgericht Münster und bekam Recht. Die Stadt Münster durfte das Fahrrad nicht entfernen, weil es keine Fußgänger behindert hat. Zum Rest des Beitrags »

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Verwaltungsgericht Berlin – Auch bei umgedrehten mobilen Halteverbotsschildern kann abgeschleppt werden

Mobile Halte- und Parkverbotsschilder verlieren ihre Wirksamkeit auch dann nicht, wenn sie umgedreht sind, solange sie weiterhin eindeutig einem Straßenabschnitt zugeordnet werden können. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt die Klage eines Autofahrers gegen einen Kostenbescheid wegen der polizeilich angeordneten Umsetzung seines PKW abgewiesen. Zum Rest des Beitrags »

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VG Berlin – Wer auf Begrenzungslinie parkt, kann abgeschleppt werden

Eine Autofahrerin parkte mit ihrem Fahrzeug auf einem durch weiße Linien gekennzeichneten Parkplatz neben Straßenbahnschienen. Der Abstand zum Bordstein betrug 60 cm. Ein Teil des Fahrzeugs parkte auf den weißen Begrenzungslinien, ragte aber nicht darüber hinaus. Da Straßenbahnen das Fahrzeug nur mit Einweisung passieren konnten, wurde das Fahrzeug auf Anordnung der Polizei abgeschleppt und die Klägerin zur Zahlung der Umsetzungsgebühren herangezogen. Zum Rest des Beitrags »

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