Schlagworte: Umsetzung

VG Berlin – Wer auf Begrenzungslinie parkt, kann abgeschleppt werden

Eine Autofahrerin parkte mit ihrem Fahrzeug auf einem durch weiße Linien gekennzeichneten Parkplatz neben Straßenbahnschienen. Der Abstand zum Bordstein betrug 60 cm. Ein Teil des Fahrzeugs parkte auf den weißen Begrenzungslinien, ragte aber nicht darüber hinaus. Da Straßenbahnen das Fahrzeug nur mit Einweisung passieren konnten, wurde das Fahrzeug auf Anordnung der Polizei abgeschleppt und die Klägerin zur Zahlung der Umsetzungsgebühren herangezogen. Zum Rest des Beitrags »

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