Kategorie Verkehrsrecht

AG München – kein Schadenersatz wenn das Motorrad in einer Duplex – Garage umfällt

Der spätere Kläger ist der Eigentümer mehrerer Motorräder, unter anderem eines der Marke Honda, Typ VTR 1000 Racing. Er mietete zwei Stellplätze in einer Duplex-Garage, auf denen er seine Motorräder abstellte, im Übrigen ist er Eigentümer eines weiteren Stellplatzes. Der spätere Beklagte ist Verwalter der Anlage. Zum Rest des Beitrags »

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AG Wiesloch – Rentner lebt auf großem Fuß

Herr Stadter, kürzlich Rentner geworden, betrat eines Tages ein Wieslocher Autohaus und kaufte sich ein schönes Auto. Ein silberfarbenes Cabriolet eines schwedischen Automobilherstellers. 39.000 Euro kostete der erfüllte Traum. Die Jungfernfahrt im offenen Wagen führte den Rentner durch den Odenwald. Grund genug, den Moment zu genießen und sich glücklich zu fühlen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Hannover – Angabe der Motorlaufleistung in Kilometern statt in Meilen kostet den Versicherungsschutz

Ein Versicherter machte bei seiner Kaskoversicherung einen Fahrzeugschaden geltend. In dem vom Versicherten auszufüllenden Schadensanzeigeformular gab er bei der Frage nach der Laufleistung deines Fahrzeuges, dies in Kilometern an. Allerdings handelte es sich um ein amerikanisches Fahrzeug, bei dem die Laufleistung vom Tachometer nicht in Kilometern sondern in Meilen angezeigt wurde. Da somit die mitgeteilte Laufleistung wesentlich geringer war, als die tatsächliche, berief sich die Versicherung wegen der Falschangabe des Versicherten auf Leistungsfreiheit. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Koblenz – ein standardisiertes Messverfahren liegt nur dann vor, wenn das Messgerät auch nach Herstellerstandards bedient wird

Bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit einer sog. „Laser-Pistole“ Riegl FG 21P wurde ein Autofahrer außerorts mit 154 km/h gemessen. Unter Abzug von 3 % Toleranz war damit die zulässige Geschwindigkeit um 49 km/h überschritten, was in der Regel ein Bußgeld von 100 EUR, den Entrag von 3 Punkten in Flensburg und vor allem ein Fahrverbot von 1 Monat zur Folge hat. Gegen den Bußgeldbescheid legte der Autofahrer Einspruch ein und behauptete eine fehlerhafte Messung. Zum Rest des Beitrags »

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Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen – Wer sein Kind auf dem Rücksitz anschnallt, darf die Fahrzeugtür offen lassen

Die Ehefrau des Klägers parkte dessen Pkw ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand. Nachdem sie Einkäufe erledigt hatte, setzte sie von der Beifahrerseite aus zunächst ihren Sohn auf seinen Kindersitz und schnallte ihn an. Dann ging sie, ohne dass ein herannahendes Fahrzeug zu sehen gewesen wäre, mit der jüngeren Tochter auf dem Arm von hinten um den Wagen herum, um das Kind von der Fahrerseite aus hinzusetzen. Als sie, am Fahrbahnrand stehend, die hintere Fahrzeugtür zu Dreiviertel geöffnet hatte, vergewisserte sie sich nochmals der Verkehrslage und schnallte die Tochter an. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Düsseldorf – Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur

Ein Autofahrer ließ nach einem Unfall seinem Pkw monatelang nicht instand setzen. Durch den Unfall war die linke vordere Ecke mit Schwerpunkt Scheinwerfereinheit beschädigt worden. Von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung verlangte er, nachdem man sich hinsichtlich des Fahrzeugschadens vor dem Amtsgericht verglichen hatte, später für einen Zeitraum von 186 Tagen unter Anrechnung eines 30%igen Mitverschuldens einen Nutzungsausfallschaden von insgesamt 5.598 EUR und machte geltend, dass er auf Grund fehlender finanzieller Mittel sein Fahrzeug nicht habe reparieren lassen können. Zum Rest des Beitrags »

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LG Saarbrücken – Haftpflichtversicherung muss auch einen teuren Kfz-Sachverständigen bezahlen

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist der Fahrzeugschaden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu ersetzen. Zur Feststellung des Schadenumfanges kann der Geschädigte einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen, dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind. Dabei muss der Geschädigte nach einer Entscheidung des Landgericht Saarbrücken in der Regel auch nicht auf den Preis schauen. Zum Rest des Beitrags »

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AG Augsburg – Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt sind auch bei einem 19 Jahre alten Fahrzeug zu ersetzen

Grundsätzlich ist der Geschädigte eines Verkehrsunfalls in der Wahl der Reparaturwerkstatt frei. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung hat die dort tatsächlich anfallenden Reparaturkosten und auch die höheren Stundenverrechnungssätze zu ersetzen. Rechnet der Geschädigte den Schaden fiktiv, d.h. auf Basis eines Gutachtens ab und lässt eine Reparatur tatsächlich nicht durchführen, kürzen die Versicherungen gern die Stundenverrechnungssätze und verweisen auf angeblich günstigere „Partnerwerkstätten“. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Köln – auch die Nutzung der Navigationsfunktion eines Mobilfunktelefons während der Fahrt ist verboten

Der Fahrer eines Pkw wurde von der Polizei beobachtet, wie er während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand hielt. Der Fahrer hatte das Gerät zuvor seiner Brusttasche entnommen, um das im Telefon enthaltene Navigationssystem zu nutzen. Das Amtsgerichts Bonn verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Nutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 70 €. Hiergegen beantragte der Betroffene die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, da das Amtsgericht die Vorschrift des § 23 Abs. 1 a StVO falsch angewendet hat und zu befürchten sei, dass das Gericht sich auch künftig in Widerspruch zu der obergerichtlichen Rechtsprechung setze. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Nutzung eines Mobiltelefon während der Fahrt als „Wärmeakku“ ist erlaubt aber nicht glaubhaft

Der Fahrer einer Sattelzugmaschine wurde auf der Autobahn von der Polizei dabei beobachtet, wie er während der Fahrt ein Mobiltelefon an das linke Ohr hielt. Der Fahrer hat den Vorwurf, er hätte telefoniert bestritten und dachte, eine besonders kreative Einlassung würde ihm helfen. Er erklärte, er habe sich nicht ein Mobiltelefon, sondern einen Wärmeakku an das linke Ohr gehalten. Er habe nämlich Ohrenschmerzen gehabt. Das Amtsgericht Schwerte sah diese Behauptung aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme als widerlegt an und verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässiger unbefugter Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 70 €. Zum Rest des Beitrags »

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