Kategorie Betäubungsmittel

Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung

(c) Katzensteiner / Pixelio

Katzensteiner/Pixelio

Die Anordnung einer Blutentnahme, durch die in Grundrechte eingegriffen wird, steht – wie das Gesetz ausdrücklich und unmissverständlich festlegt – unter dem Vorbehalt, dass ein Richter diese Maßnahme anordnet. Nur wenn ausnahmsweise der Untersuchungszweck durch die Verzögerung, die durch den Antrag auf richterliche Anordnung entsteht, gefährdet wird, steht der Staatsanwaltschaft und nachrangig der Polizei die Anordnungskompetenz zu. Nachdem sich eine Rechtspraxis und Rechtsprechung entwickelt hatte, welche die vom Gesetzgeber gewollten Ausnahme aus praktischen Gründen zur Regel umkehrte, sah sich das BVerfG veranlasst, dieser althergebrachten Vorgehensweise eine klare Absage zu erteilen. Das BVerfG betonte den gesetzlichen Richtervorbehalt und legte den Begriff der Gefahr im Verzug eng aus. Zum Rest des Beitrags »

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Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – das Bundesverfassungsgericht schaltet sich ein

In seiner Entscheidung (Beschluss vom 12.02.2007, Az: 2 BvR 273/06, NJW 2007, 1345) führte das BVerfG aus, dass nach „§ 81 a Abs. 2 StPO (…) die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter zu(steht). Der Richtervorbehalt – auch der einfachgesetzliche – zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme in ihren konkreten gegenwärtigen Voraussetzungen durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 96, 44; BVerfGE 103, 142). Nur bei einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehende Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und – nachrangig – ihrer Ermittlungspersonen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Zweibrücken – kein Bußgeld für bekifften Autofahrer

Wer unter der Wirkung eines berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, handelt ordnungswidrig. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn die berauschende Substanz im Blut nachgewiesen wird. Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht. Der Wortlaut des § 24a StVG ist so eindeutig formuliert, da kann ein Amtsrichter schon mal die Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenrechts vergessen. Eine Ordnungswidrigkeit muss nämlich auch vorwerfbar begangen sein. Es kommt demnach beim § 24a StVG darauf an, ob die berauschende Wirkung zum Zeitpunkt des Fahrens erkennbar war und der Betroffene trotzdem vorwerfbar gefahren ist. Zum Rest des Beitrags »

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Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – Rückrechnung

(c) Oliver Haja / Pixelio

O.Haja/Pixelio

Der Abbau der Alkoholkonzentration im Körper ist abhängig vom Geschlecht, vom Körpergewicht und von individuell abweichenden Faktoren. Während der durchschnittliche Abbauwert ca. 0,15 ‰ pro Stunde beträgt, ist bei Verkehrsstraftaten nach der Rechtsprechung zugunsten eines Beschuldigten von einem Abbauwert von 0,10 ‰ pro Stunde auszugehen (steht die Frage der Schuldfähigkeit zur Debatte, oder liegt keine Blutprobe vor, erfolgt sogar eine Rückrechnung mit 0,20 ‰ pro Stunde und einem einmaligen Zuschlag weiterer 0,20 ‰). Zum Rest des Beitrags »

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VG Berlin – beim Putzen zum Kokser geworden? Passivkonsum von Kokain als untauglicher Einwand bei Entziehung der Fahrerlaubnis

Kokainkonsumenten neigen bekanntlicherweise zu Selbstüberschätzung, Realitätsverlust und Wahrnehmungsstörungen. So auch ein 29-jähriger Barkeeper aus Berlin, der im Juli 2008 von Polizeibeamten im Straßenverkehr kontrolliert worden war. Wegen „drogentypischer körperlicher Auffälligkeiten“ führten die Beamten einen Drogenschnelltest durch. In der anschließend entnommenen Blutprobe waren erhebliche Abbauprodukte von Kokain festgestellt worden. Zum Rest des Beitrags »

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Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – Theorie und Praxis

(c) Dieter Schütz / Pixelio

D.Schütz/Pixelio

Bei Feststellung einer Trunkenheitsfahrt, ob nun infolge zuvor konsumierten Alkohols oder berauschender Mittel, war die Anordnung einer Blutentnahme zur Bestimmung der Blutalkohol- bzw. Wirkstoffkonzentration des Fahrers durch die Polizei gängige Praxis. Niemand, außer vielleicht der eine oder andere Strafverteidiger, störte sich so richtig daran, dass § 81a Absatz 2 StPO die Anordnung einer solchen Maßnahme originär einzig und allein einem Richter zuordnete, ausnahmsweise und lediglich bei sogenannter Gefahr im Verzug der Staatsanwaltschaft bzw. deren Ermittlungspersonen nach § 152 GVG. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Frankfurt am Main – wer bekifft Auto fährt, riskiert nicht immer ein Bußgeld

Der bei einem Autofahrer durchgeführte Drogentest war positiv. Der Entnahme- und Tatzeit-THC-Wert betrug stattliche 2,2 ng/ml. Zwar verneinte das Amtsgericht das Vorliegen einer Straftat nach § 316 I, III StGB aus tatsächlichen Gründen, verhängte dann aber wegen vorsätzlichen Führens eines Pkw unter der Wirkung von Cannabis (§ 24a II StVG) eine Geldbuße von 400 € und ein Fahrverbot für die Dauer von 2 Monaten. Die Revision des Autofahrers hatte beim OLG Frankfurt am Main zumindest vorläufig Erfolg. Das Urteil wurde aufgehoben und zur neuen Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, da die Feststellungen des Amtsgerichts weder die Voraussetzungen des vorsätzlichen, noch des fahrlässigen Handelns ausfüllen. Zum Rest des Beitrags »

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BVerwG – bei täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum kann die Fahrerlaubnis ohne vorheriges medizinisch-psychologisches Gutachten entzogen werden

Der Kläger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen; gegenüber den Polizeibeamten gab er an, seit etwa einem halben bis dreiviertel Jahr nahezu täglich Cannabis zu konsumieren. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Hiergegen wandte sich der Kläger mit der Begründung, es hätte erst durch Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens geklärt werden müssen, ob ihm die Fahreignung fehle. Seine Klage blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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Modedroge „Spice“ per Eilverordnung verboten

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die in der Modedroge Spice (Gewürz) und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide „CP-47,497“ und „JWH-018“ durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt. Die Regelung gilt zunächst befristet für ein Jahr, sie wird innerhalb dieses Jahres durch eine dauerhafte Regelung abgelöst. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Rheinland Pfalz – Entzug der Fahrerlaubnis schon nach einmaligem Konsum harter Drogen gerechtfertigt

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Bei einer Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der Antragsteller ein Fahrzeug geführt hatte, obwohl er unter Einfluss von Amphetamin stand. Daraufhin entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis. Den Antrag, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs wiederherzustellen, lehnte das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz bestätigte diese Entscheidung. Zum Rest des Beitrags »

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