Kategorie Arbeitsrecht

EuGH – Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei Berechnung der Kündigungsfrist sind zu berücksichtigen

Die gesetzliche Regelung im deutschen Recht, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, verstößt nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Der deutsche Gesetzgeber wird diese seit 1926 unverändert in § 622 Abs. 2 BGB geregelte Einschränkung aufheben müssen. Bereits 2005 (Urteil vom 22.11.2005, C-144/04 – Mangold) hat der Gerichtshof anerkannt, dass ein Verbot der Diskriminierung wegen des Alters besteht, das als ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts anzusehen ist. Zum Rest des Beitrags »

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Als Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht ausstellen, kann ein teurer Spaß werden

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber die Pflicht, dem Arbeitnehmer eine sog. Arbeitsbescheinigung zu Arbeitsentgelt, Beginn, Ende und Grund der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszustellen. Dies ergibt sich aus § 312 des Sozialgesetzbuches III (SGB III). Die Bescheinigung ist für den Arbeitnehmer wichtig, da die darin enthaltenen Tatsachen für die Entscheidung der Agentur für Arbeit über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können.Sofern der Arbeitgeber sich weigert, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Gemäß § 404 SGB III kann durch die Agentur für Arbeit ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro verhängt werden. Zum Rest des Beitrags »

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BAG – Rückzahlung von Ausbildungskosten

(c) adel / Pixelio

Adel/Pixelio

Klauseln, nach denen der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Voraussetzung für eine Rückzahlungsklausel ist danach, dass die Ausbildung von geldwertem Vorteil für den Arbeitnehmer ist und dieser nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt; ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht. Zum Rest des Beitrags »

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ArbG Duisburg – Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen fristlose Kündigung

Havlena/Pixelio

Die langjährig Beschäftigte war im Laufe des Kalenderjahres 2008 mehrfach abgemahnt worden, weil sie Raucherpausen genommen hatte, ohne vorher auszustempeln. Im Betrieb der Arbeitgeberin ist in zulässiger Weise verbindlich die Regelung getroffen worden, dass bei einer sogenannten „Raucherpause“ vorher auszustempeln ist. Im Frühjahr 2009 wurde festgestellt, dass die Klägerin an drei aufeinanderfolgenden Tagen ohne vorherige Bedienung des Zeiterfassungsautomaten Raucherpausen genommen hatte.  Zum Rest des Beitrags »

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BAG – Anforderungen an eine Personalratsanhörung bei einer Probezeitkündigung

Teilt der Arbeitgeber dem Personalrat im Rahmen der Benehmensherstellung zu einer beabsichtigten Probezeitkündigung nicht das Lebensalter und die ihm bekannten Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers mit, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn die Kündigung wegen unzureichender Arbeitsleistung und mangelnder Bewährung innerhalb der sechsmonatigen Probezeit erfolgt. Zum Rest des Beitrags »

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ArbG Mannheim – Kündigung im „Kinderreisebett-Fall“ unwirksam

In dem Verfahren des bei einem Abfallentsorgungsunternehmen beschäftigten Mitarbeiters, welcher ein zur Entsorgung vorgesehenes Kinderreisebett an sich genommen und daraufhin fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt worden war , hat das Arbeitsgericht Mannheim sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam erklärt. Zum Rest des Beitrags »

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BAG – zur Unwirksamkeit von Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten

Klauseln, nach denen der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Voraussetzung für eine Rückzahlungsklausel ist danach, dass die Ausbildung von geldwertem Vorteil für den Arbeitnehmer ist und dieser nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Bei der Bestimmung der zulässigen Bindungsdauer sind im Rahmen bestimmter von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelter Richtwerte einzelfallbezogen die Vorteile der Ausbildung mit den Nachteilen der Bindung abzuwägen. Zum Rest des Beitrags »

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BAG – Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz auch im Casino

Der Arbeitgeber hat nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Nach § 618 Abs. 1 BGB hat der Dienstberechtigte Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet. § 2 Abs. 1 Nr. 8 des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes vom 16. November 2007 (NRSG) verbietet das Tabakrauchen in Gaststätten. Zum Rest des Beitrags »

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BAG – Beweisverwertungsverbot nur bei zielgerichtetem Mithören von Telefongesprächen

Ermöglicht bei einem Telefongespräch einer der Gesprächspartner einer im Raum befindlichen weiteren Person zielgerichtet, das Gespräch heimlich mitzuhören, indem er z.B. den Raumlautsprecher des Telefons anstellt oder das Gerät vom Ohr weghält, verletzt er das Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners. Die Persönlichkeitsrechtsverletzung hat in diesen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Folge, dass der heimlich Mithörende nicht als Zeuge zum Gesprächsinhalt des Telefonats vernommen werden darf. Zum Rest des Beitrags »

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BAG – Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit

(c) Thomas Weiss / Pixelio

T.Weiss/Pixelio

Die Klägerin ist seit 1999 bei der Beklagten beschäftigt. Für ihre am 4. Juli 2004 geborene Tochter nahm sie Elternzeit vom 3. September 2004 bis 3. Juli 2007 in Anspruch. Am 23. Juli 2006 wurde ihr Sohn geboren. Mit Schreiben an die Beklagte vom 16. August 2006 nahm sie für dieses Kind Elternzeit vom 19. September 2006 bis 22. Juli 2009 in Anspruch. Die Elternzeit für ihre Tochter sollte deshalb vorzeitig beendet und die dadurch verbleibende Elternzeit an die Elternzeit für den Sohn „drangehängt“ werden. Die Beklagte lehnte mit Schreiben vom 21. September 2006 gegenüber der Klägerin ab, der Übertragung der restlichen Elternzeit für die Tochter auf die Zeit nach Ende der Elternzeit für den Sohn zuzustimmen. Zum Rest des Beitrags »

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