Schlagworte: Beschäftigungszeiten

EuGH – Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei Berechnung der Kündigungsfrist sind zu berücksichtigen

Die gesetzliche Regelung im deutschen Recht, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, verstößt nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Der deutsche Gesetzgeber wird diese seit 1926 unverändert in § 622 Abs. 2 BGB geregelte Einschränkung aufheben müssen. Bereits 2005 (Urteil vom 22.11.2005, C-144/04 – Mangold) hat der Gerichtshof anerkannt, dass ein Verbot der Diskriminierung wegen des Alters besteht, das als ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts anzusehen ist. Zum Rest des Beitrags »

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