Schlagworte: Ausstempeln

ArbG Duisburg – Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen fristlose Kündigung

Havlena/Pixelio

Die langjährig Beschäftigte war im Laufe des Kalenderjahres 2008 mehrfach abgemahnt worden, weil sie Raucherpausen genommen hatte, ohne vorher auszustempeln. Im Betrieb der Arbeitgeberin ist in zulässiger Weise verbindlich die Regelung getroffen worden, dass bei einer sogenannten „Raucherpause“ vorher auszustempeln ist. Im Frühjahr 2009 wurde festgestellt, dass die Klägerin an drei aufeinanderfolgenden Tagen ohne vorherige Bedienung des Zeiterfassungsautomaten Raucherpausen genommen hatte.  Zum Rest des Beitrags »

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