Schlagworte: Vorschaden
OLG Düsseldorf – Wer seiner Kaskoversicherung wissentlich Vorschäden verschweigt, geht leer aus
Verfasst von kuemmerle unter Verkehrsrecht, Versicherungsrecht am 30. Dezember 2009
Ein Versicherungsnehmer verlangte, nachdem sein Auto gestohlen worden war, von seiner Kaskoversicherung Ersatz. Die Versicherung hatte zum einen wohl Zweifel, zum einen, dass das Auto tatsächlich gestohlen worden war und zum anderen, dass es lediglich die vom Versicherungsnehmer angegebenen kleineren Vorschäden hatte. Die Versicherung forschte nach und fand heraus, dass das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer bereits mit erheblichen Vorschäden gekauft worden war. Zum Rest des Beitrags »
OLG München – Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 24. Januar 2008
Ein Unfallgeschädigter machte gegen den Unfallgegner seinen Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens geltend. Die alleinige Haftung des Unfallgegners stand außer Frage. Trotzdem wies das Landgericht nach Beweisaufnahme die Klage ab, da ein verschwiegener Vorschaden und der streitgegenständliche Schaden sich nicht trennen ließen. Das Landgericht berief sich dabei auf eine Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 22.02.1999 – 16 U 33/98, NZV 1996, 241) wonach beim Vorliegen nicht kompatibler Schäden an einem Fahrzeug, auch für diejenigen Schäden, die dem Unfallereignis zugeordnet werden könnten, kein Ersatz zu leisten ist. Die Berufung des Unfallgeschädigten war teilweise erfolgreich. Zum Rest des Beitrags »
Kammergericht – Kein Schadenersatz bei teilweise nicht kompatiblen Fahrzeugschäden
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 15. Juni 2007
Der Kläger machte gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall Schadensersatzansprüche geltend. Das Landgericht Berlin wies die Klage ab, nachdem ein Gutachter zu dem Ergebnis kam, dass ein erheblicher Teil der angeblich unfallbedingt enstandenen Schäden nicht durch den Unfall verursacht worden sein konnte. Das Schadensbild an den beiden am Unfall beteiligten Fahrzeugen war nicht kompatibel. Der Kläger hatte Vorschäden an seinem Fahrzeug bestritten, zu den nicht kompatiblen Beschädigungen machte er keine Angaben. Das Kammergericht wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts zurück. Zum Rest des Beitrags »