Schlagworte: Verschweigen

OLG München – Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

Ein Unfallgeschädigter machte gegen den Unfallgegner seinen Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens geltend. Die alleinige Haftung des Unfallgegners stand außer Frage. Trotzdem wies das Landgericht nach Beweisaufnahme die Klage ab, da ein verschwiegener Vorschaden und der streitgegenständliche Schaden sich nicht trennen ließen. Das Landgericht berief sich dabei auf eine Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 22.02.1999 – 16 U 33/98, NZV 1996, 241) wonach beim Vorliegen nicht kompatibler Schäden an einem Fahrzeug, auch für diejenigen Schäden, die dem Unfallereignis zugeordnet werden könnten, kein Ersatz zu leisten ist. Die Berufung des Unfallgeschädigten war teilweise erfolgreich. Zum Rest des Beitrags »

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