Schlagworte: überraschende Klausel

AG München – Wird eine Zahlungspflicht im Vertrag versteckt, ist sie für den Vertragspartner überraschend und unwirksam

Die spätere Klägerin, die einen Büroservice in München betreibt, erhielt im Juni 2006 von einem Verlag, der ein Branchenbuch herausgibt, einen Anruf, in dem ihr ein kostenloser Eintrag in diesem Branchenbuch angeboten wurde. Als sie sich interessiert zeigte, übersandte der spätere Beklagte Anfang Juli 2006 ein Formular, in dem als Betreff „Korrekturabzug“ stand. Die Kundin sollte die Angaben aktualisieren und das Formular zurücksenden. Zum Rest des Beitrags »

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