Schlagworte: Untersagung

BAG – Briefsortiererin darf nebenher Zeitungen austragen

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Das soll auch bei Nebentätigkeiten gelten, sofern diesen nicht jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden kann. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

1 Kommentar

Verwaltungsgericht Berlin – Untersagung von Flat-Rate-Party rechtmäßig

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin erteilte einem Diskothekenbetreiber nachträglich eine Auflage, mit der es ihm unter anderem aufgab, Veranstaltungen zu unterlassen, bei denen alkoholische und alkoholhaltige Getränke (Mixgetränke) ohne Mengenbegrenzung zu einem einmal entrichteten Preis ausgeschenkt werden. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare