Schlagworte: Nötigung

OLG Hamm – Nötigung im Straßenverkehr durch Auffahren auf das vordere Auto

Der Fahrer eines Pkw fuhr über eine Strecke von etwa 2 km bei einer Geschwindigkeit von 100 – 120 km/h auf der linken Fahrspur mehrfach bis auf etwa 4 m auf das vorausfahrende Fahrzeug auf. Neben dem Abblendlicht schaltete er ohne verkehrsbedingten Grund auch die Nebelscheinwerfer ein und pendelte hinter dem Vorausfahrenden hin und her. Der vorausfahrende Fahrer konnte verkehrsbedingt nicht auf die rechte Fahrspur wechseln. Zum Rest des Beitrags »

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