Schlagworte: Sicherungsverwahrung

BGH – die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer, fehlerhafter Entscheidungen

(c) Peter Reinäcker / Pixelio

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Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat eine vom Landgericht Hannover angeordnete nachträgliche Sicherungsverwahrung (§ 66 b StGB) aufgehoben. Der jetzt 49 Jahre alte Verurteilte hatte im Jahr 1984 seine erste Ehefrau getötet und war deswegen vom Landgericht Hildesheim zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Nachdem er diese Strafe teilweise verbüßt hatte und im Jahr 1989 auf Bewährung aus der Haft entlassen worden war, heiratete er erneut. Im Mai 1993 tötete er auch seine zweite Ehefrau sowie seinen Stiefsohn. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – vorbehaltene Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden

Die Geschichte beginnt harmlos, mit einem Kartenspiel zwischen vier Insassen der JVA Siegburg. Wer eine Karte falsch rät, bekommt einen Schlag auf die Finger. Als das zu langweilig wird, wickelt man ein Stück Seife in ein Handtuch und schlägt damit zu. Einer muss besonders viele Schläge einstecken – Hermann H. Die Gewalt eskaliert. Nach Prügel folgt die Vergewaltigung mit dem Stiel eines Handfegers. „Komm, lass uns den weghängen“, soll dann einer der anderen gesagt haben. Viermal versuchte man mit den Elektrokabeln aller in der Zelle verfügbarer Geräte, Hermann H. aufzuhängen, immer wieder rissen die Kabel. Schließlich schnitt man ein Bettlaken in Streifen, und damit klappte es endlich. Hermann H. war tot. Der Versuch, es wie einen Selbstmord aussehen zu lassen, scheiterte. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – erstmalig nachträgliche Sicherungsverwahrung nach geänderter Rechtslage bestätigt

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat gegen den Verurteilten nachträglich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Hierfür hat es sich auf die neu eingefügte und zum 18. April 2007 in Kraft getretene Vorschrift des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB gestützt. Danach steht der nachträglich anzuordnenden Sicherungsverwahrung nicht entgegen, dass die Gefährlichkeit des Verurteilten schon bei der Anlassverurteilung erkennbar war, sofern damals eine Sicherungsverwahrung aus rechtlichen Gründen nicht möglich war. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur von Fehlern der Justiz

Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall, der in Niedersachsen Aufsehen erregt, die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gegen einen sechzigjährigen Verurteilten aufgehoben. Der seit über 40 Jahren massiv und einschlägig vorbestrafte Mann war 1993 vom Landgericht Hannover wegen einer Serie von Raub- und Sexualdelikten, die er unmittelbar im Anschluss an eine vorangegangene Haftentlassung begangen hatte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Zum Rest des Beitrags »

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Urteil gegen Mario M. vom BGH bestätigt

Quelle: Wikimedia Commons; http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Stacheldraht_am_Heidelberger_Gefaengnis.jpg; Foto: Immanule Giel, public domain

I.Giel/Wikimedia

Der Bundesgerichtshof bestätigte mit Beschluss von 17.07.2007, AktZ.: 5 StR 172/07, die Verurteilung des Entführers und Vergewaltigers einer 13jährigen Schülerin aus Dresden durch das Landgericht Dresden zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Mario M. hatte die Schülerin entführt, fünf Wochen gefangen gehalten und sexuell missbraucht. Erst als ein Passant einen Zettel mit dem Hilferuf des Mädchens fand und den entscheidenden Hinweis gab, konnte die Polizei das Mädchen befreien und ihr Martyrium beenden. Gegen das Urteil hatte die Verteidigung Revision eingelegt, die der BGH nun verworfen hat. Zum Rest des Beitrags »

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Künftig auch nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen geplant

Nachträgliche Sicherungsverwahrung soll künftig auch bei nach Jugendstrafrecht Verurteilten verhängt werden können. Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes beschlossen. Bislang ist Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht – anders als im Erwachsenenstrafrecht – nicht möglich. Zum Rest des Beitrags »

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