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OVG des Saarlandes – Fussballfans müssen sich nicht ausziehen

Bei einem Zweitligaspiel des 1. FC Saarbrücken gegen den 1. FC Dynamo Dresden am 11. März 2005 mussten sich alle angereisten Dynamo-Fans vor dem Saarbrücker Ludwigsparkstadion vor den Augen der Polizei nackt ausziehen, darunter auch eine 16jährige, die gegen diese Maßnahme klagte. Während das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit seinem Urteil vom 27. April 2006 an der Maßnahme nichts auszusetzen hatte, befand das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 30.11.2007, dass die körperliche – mit Entkleiden verbundene – Durchsuchung der Klägerin rechtswidrig war. Zum Rest des Beitrags »

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Urteil gegen Mario M. vom BGH bestätigt

Quelle: Wikimedia Commons; http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Stacheldraht_am_Heidelberger_Gefaengnis.jpg; Foto: Immanule Giel, public domain

I.Giel/Wikimedia

Der Bundesgerichtshof bestätigte mit Beschluss von 17.07.2007, AktZ.: 5 StR 172/07, die Verurteilung des Entführers und Vergewaltigers einer 13jährigen Schülerin aus Dresden durch das Landgericht Dresden zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Mario M. hatte die Schülerin entführt, fünf Wochen gefangen gehalten und sexuell missbraucht. Erst als ein Passant einen Zettel mit dem Hilferuf des Mädchens fand und den entscheidenden Hinweis gab, konnte die Polizei das Mädchen befreien und ihr Martyrium beenden. Gegen das Urteil hatte die Verteidigung Revision eingelegt, die der BGH nun verworfen hat. Zum Rest des Beitrags »

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