Schlagworte: PC

OVG Rheinland-Pfalz hebt VG Koblenz auf – Rechtsanwalt muss doch Rundfunkgebühr für PC zahlen

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied, dass ein Rechtsanwalt für einen beruflich genutzten PC mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen muss. Dies gilt nur dann nicht, wenn er ein herkömmliches Rundfunkgerät zu beruflichen Zwecken (z.B. in seinen Büroräumen oder im dienstlich genutzten Fahrzeug) bereithält und dafür bereits Rundfunkgebühren zahlt. Zum Rest des Beitrags »

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VG Münster – Student muss keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC zahlen

Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster entschieden und damit – erstmals in NRW – einen entsprechenden Gebührenbescheid des WDR Köln aufgehoben. Zum Rest des Beitrags »

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VG Koblenz vs. VG Ansbach – Verwirrung um Rundfunkgebührenpflicht internetfähiger PC

Seit Januar 2007 wird für die so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte, zu denen internetfähige PC, aber auch Mobilfunkgeräte zählen, eine Rundfunkgebühr von 5,52 € pro Monat erhoben. Zwei Rechtsanwälte klagten bei ihrem zuständigen Verwaltungsgericht auf Feststellung, dass sie nicht verpflichtet seien, Rundfunkgebühren für ihren internetfähigen PC zu zahlen. Der ein bekam Recht, der andere nicht. Zum Rest des Beitrags »

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