Schlagworte: Internetzugang

OVG Rheinland-Pfalz hebt VG Koblenz auf – Rechtsanwalt muss doch Rundfunkgebühr für PC zahlen

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied, dass ein Rechtsanwalt für einen beruflich genutzten PC mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen muss. Dies gilt nur dann nicht, wenn er ein herkömmliches Rundfunkgerät zu beruflichen Zwecken (z.B. in seinen Büroräumen oder im dienstlich genutzten Fahrzeug) bereithält und dafür bereits Rundfunkgebühren zahlt. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare