Schlagworte: Mieterhöhung
AG Düren: My home is my castle
Es gibt schon ungewöhnliche Wohnungen, z.B. in einer Burg. Solche eine ungewöhnliche Wohnung kann für den Vermieter auch ungewöhnliche Probleme schaffen, wenn er nämlich die Miete erhöhen möchte. Hier forderte der Vermieter von der Mieterin die Zustimmung zu einer Mieterhöhung auf den ortsüblichen Mietzins und verwies zur Begründung auf den Mietspiegel der Gemeinde. Zum Rest des Beitrags »
BGH – Anspruch des Vermieters auf Vertragsanpassung bei Unwirksamkeit von Mieterhöhungen im langjährigen Mietverhältnis bei preisgebundenem Wohnraum
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Mieter im Falle der Unwirksamkeit von nach den Vorschriften für preisgebundenen Wohnraum vorgenommenen Mieterhöhungen die zusätzlich gezahlten Beträge nicht unbeschränkt zurückverlangen kann. Zum Rest des Beitrags »
BGH – bei unwirksamer Schönheitsreparaturenklausel kann Vermieter bei preisgebundenem Wohnraum Mieterhöhung verlangen
Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Vermieter bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum die Kostenmiete einseitig um den in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) geregelten Betrag erhöhen kann, wenn die beabsichtigte Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter wegen Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel im Mietvertrag gescheitert ist. Zum Rest des Beitrags »
BGH – Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung
Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung der Klägerin in Hamburg. In dem Mietvertrag ist die Wohnfläche mit 55,75 qm angegeben. Die tatsächliche Wohnfläche beträgt 51,03 qm. Mit Schreiben vom 24. November 2006 hat die Klägerin von der Beklagten die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 360,47 € auf 432,56 € entsprechend 7,76 € je qm ab dem 1. Februar 2007 verlangt. Sie hat dabei die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von 55,75 qm zugrunde gelegt. Zum Rest des Beitrags »
BGH – einem Mieterhöhungsverlangen muss kein Mietspiegel beigefügt werden, wenn dieser allgemein zugänglich ist
Die Mieter einer Wohnung in Wiesbaden erhielten ein Mieterhöhungsverlangen ihrer Vermieterin. Zur Begründung des Erhöhungsverlangens berief sich die Vermieterin unter Erläuterung der Mieterhöhung auf den Mietpreisspiegel der Landeshauptstadt Wiesbaden 2006, fügte diesen aber nicht bei sondern verwies darauf, dass der Mietspiegel unter anderem beim Mieterschutzverein in Wiesbaden erhältlich sei und in ihrem Kundencenter eingesehen werden könne. Die Mieter stimmten der Mieterhöhung nicht zu. Zum Rest des Beitrags »
BGH – Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Der Mieter einer (nicht preisgebundenen) Wohnung war nach seinem Formularmietvertrag verpflichtet, Schönheitsreparaturen „regelmäßig“ innerhalb bestimmter Fristen auszuführen. Die Klausel war nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam, da sie dem Mieter eine Renovierungspflicht nach einem starren Fristenplan ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung auferlegte. Zum Rest des Beitrags »
BGH – Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen – ist eine Mitteilung der im Mietspiegel für die Wohnung angegebenen Spanne entbehrlich?
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, welche Begründungserfordernisse an ein Mieterhöhungsverlangen zu stellen sind, das auf einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d BGB) gestützt ist. Zum Rest des Beitrags »
OLG Karlsruhe – Mieterhöhung aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Zahlreiche Klauseln in Mietverträgen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen haben sich als unwirksam erwiesen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied mit Urteil vom 18.04.2007, Az: 7 U 186/06, dass ein Mieter dem Mieterhöhungsverlangen seines Vermieters, der eine unwirksame starre Fristregelung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen vereinbart hatte, zustimmen muss. Zum Rest des Beitrags »
BGH – Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung zulässig
Den Mietern einer Wohnung in München wurde mit einem Schreiben der Hausverwaltung im August 2004 eine Modernisierung durch Einbau eines Personenaufzugs angekündigt; mit den Arbeiten solle im September des Jahres begonnen werden; die Mieterhöhung nach Abschluss der Maßnahme werde voraussichtlich 108,08 € monatlich betragen. Durch Schreiben des Mietervereins erklärten die Mieter, sie duldeten die Maßnahme nur unter der Voraussetzung, dass die Miete nicht erhöht werde. Zum Rest des Beitrags »
BGH – Mieterhöhung bei abweichender Wohnungsgröße
Gemäß § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zu örtlichen Vergleichsmiete verlangen. Maßgebend hierfür ist insbesondere die Größe der Wohnung (§ 558 Abs. 2 Satz 1 BGB). Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob es für die Berechnung einer zulässigen Mieterhöhung auf die tatsächliche oder auf die im Vertrag angegebene Wohnfläche ankommt, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße die im Vertrag angegebene überschreitet. Zum Rest des Beitrags »