Schlagworte: Vergleichsmiete

AG Düren: My home is my castle

Es gibt schon ungewöhnliche Wohnungen, z.B. in einer Burg. Solche eine ungewöhnliche Wohnung kann für den Vermieter auch ungewöhnliche Probleme schaffen, wenn er nämlich die Miete erhöhen möchte. Hier forderte der Vermieter von der Mieterin die Zustimmung zu einer Mieterhöhung auf den ortsüblichen Mietzins und verwies zur Begründung auf den Mietspiegel der Gemeinde. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Mieterhöhung auch bei unveränderter ortsüblicher Vergleichsmiete zulässig

Gemäß §§ 558 ff. BGB kann der Vermieter vom Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein solcher Anspruch des Vermieters ausgeschlossen ist, wenn die ursprünglich vereinbarte Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und sich die ortsübliche Vergleichsmiete seit Vertragsschluss nicht erhöht hat. Zum Rest des Beitrags »

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