Schlagworte: Kurier

BGH – Annahme einer bloßen Beihilfe zum BtM-Handel nur wenn Einlassung konkrete Anhaltspunkte enthält

Allein die Einlassung eines Angeklagten, er habe Drogen lediglich transportiert, führt auch nach geänderter Rechtsprechung des BGH nicht zu einer Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Handeltreiben. Für eine derartige Annahme muss die Einlassung mehr beinhalten, als die bloße Behauptung. Dem Tatgericht müssen zuverlässigen Anhaltspunkte für Auftrag und Person des Auftraggebers vorliegen, um den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ anwenden zu können. Zum Rest des Beitrags »

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BGH ändert seine Rechtsprechung: Eine Kuriertätigkeit, die sich im Rauschgifttransport erschöpft, ist als Beihilfe zum Handeltreiben zu werten.

Auf die Revision eines Angeklagten die sich gegen seine Verurteilung als Mittäter eines Drogenhandels richtete, änderte der BGH nicht nur das Urteil, der BGH änderte darüber hinaus seine bisherige Rechtsprechung in Bezug auf die Bewertung des Tatbeitrages eines Drogenkuriers. Zum Rest des Beitrags »

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BGH hat Zweifel an behaupteter Ersttäterschaft eines Drogenkuriers

Ein „Zuviel des Guten“ durch ein „Zuwenig an Strafe“ führte zur Aufhebung eines Urteils des Landgerichts Hannover im Strafausspruch durch den Bundesgerichtshof. Das Landgericht hatte die Angeklagte wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben zu einer (zugegebenermaßen geringen) Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Zum Rest des Beitrags »

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