Schlagworte: Schwerbehinderte

Bundesarbeitsgericht – Klagefrist bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

Der schwerbehinderte Kläger stand seit Mai 2003 bei dem Beklagten in einem Arbeitsverhältnis als Automechaniker. Mit Schreiben vom 13. Juni 2005 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2005, ohne zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt zu haben. Die Parteien streiten darüber, ob das Kündigungsschreiben dem Kläger noch am 29. Juni 2005 oder später zugegangen ist. Zum Rest des Beitrags »

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Verwaltungsgericht Neustadt – Kündigung einer Schwerbehinderten mit Zustimmung des Integrationsamtes

Die schwerbehinderte Antragstellerin war seit 1990 als Büroangestellte im Betrieb ihres Ehemanns beschäftigt. Nach dem Sozialgesetzbuch bedarf die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Auf Antrag des Ehemanns und Arbeitgebers erteilte das Amt mit Bescheid vom 6. November 2007 eine solche Zustimmung zur beabsichtigten ordentlichen Kündigung der Betroffenen. Daraufhin kündigte dieser das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 2008. Zum Rest des Beitrags »

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