Schlagworte: Erektion

Kammergericht – Erektion über 12 Monate ist noch lange keine Pornographie

(c) Zulujunky / Pixelio

Zulujunky/Pixelio

Der Angeklagte vertrieb über das Internet auf Bestellung Kalender. Die Kalender im DIN-A4-Format zeigten technisch hochwertige, farbige Ganzkörperfotos mit jeweils einem zumeist vollständig unbekleideten Mann vor wechselnden Hintergründen. Von zwei Ausnahmen abgesehen, hatten alle Abgebildeten einen erigierten Penis. Unter dem jeweiligen Foto war in gleicher Größe das Monatskalendarium abgedruckt. Auf der Internetseite waren zur Illustration jeweils das Titelblatt sowie ein Kalenderblatt in den Abmessungen 3 x 2 Zentimeter abgebildet. Die Bilder waren für jeden Internetnutzer frei und ohne vorherige Altersüberprüfung zugänglich. Zum Rest des Beitrags »

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