Schlagworte: GmbH
OLG Rostock: Überlange Verfahrensdauer als Verfahrenshindernis
Verfasst von kuemmerle unter Gesellschaftsrecht, Kanzleigeschichten, Strafrecht am 20. April 2010
Wegen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen in 16 Fällen, Nichterstellung der Bilanz in der vorgeschriebenen Zeit sowie unterlassener Beantragung des Konkursverfahren wurde gegen den Angeklagten in 2002 ein Strafbefehl erlassen und eine Gesamtgeldstrafe von 340 Tagessätzen zu je 50 Euro verhängt. Nach Einspruch gegen den Strafbefehl wurde der Angeklagte vom AG Rostock zu einer Gesamtgeldstrafe von 450 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Zum Rest des Beitrags »
Der faktische Geschäftsführer und das Rostocker Landrecht
Verfasst von kuemmerle unter Kanzleigeschichten, Strafrecht am 20. April 2010
Der Mandant suchte mich 2005 auf und fragte allen Ernstes, ob unsere Kanzlei auch „richtige Strafsachen“ machen würde. Das Amtsgericht Rostock hatte ihn Ende 2003 wegen Insolvenzantragsverschleppung, Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen und unterlassener Bilanzerstellung zu einer saftigen Geldstrafe von 450 Tagessätzen verurteilt, die Berufungshauptverhandlung war nun angesetzt worden und sein vorheriger Verteidiger war nicht mehr verfügbar. Ich nahm mich der Sache an, ohne zu wissen, dass mich dieses Verfahren fünf lange Jahre beschäftigen und viele Nerven kosten würde. Zum Rest des Beitrags »
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) in Kraft
Verfasst von kuemmerle unter Gesellschaftsrecht, Gesetzgebung am 1. November 2008
Das am 28.Oktober 2008 verkündete Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) tritt am 1. November 2008 in Kraft. Das Gesetz soll durch Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver machen und so den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Zum Rest des Beitrags »
Kammergericht: Eine Strafbarkeit wegen Bankrott entfällt, wenn der Täter fachlich oder finanziell nicht in der Lage war eine Bilanz zu erstellen
Verfasst von kuemmerle unter Gesellschaftsrecht, Strafrecht am 9. Januar 2008
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Geschäftsführer einer GmbH wegen fahrlässigen Bankrotts in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro. Das Landgericht Berlin verwarf die Berufung des Geschäftsführers und änderte auf die gleichzeitig eingelegte Berufung der Staatsanwaltschaft das Urteil auf eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro. Auf die vom angeklagten Geschäftsführer eingelegte Revision hob das Kammergericht die Verurteilung auf und verwies die Strafsache zurück an das Landgericht Berlin, da keine Feststellungen dazu getroffen wurden, ob der Angeklagte überhaupt fachlich oder finanziell in der Lage war, die vom Gesetz verlangten Bilanzen aufzustellen. Zum Rest des Beitrags »