Schlagworte: Bilanz

Kammergericht: Eine Strafbarkeit wegen Bankrott entfällt, wenn der Täter fachlich oder finanziell nicht in der Lage war eine Bilanz zu erstellen

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Geschäftsführer einer GmbH wegen fahrlässigen Bankrotts in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro. Das Landgericht Berlin verwarf die Berufung des Geschäftsführers und änderte auf die gleichzeitig eingelegte Berufung der Staatsanwaltschaft das Urteil auf eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro. Auf die vom angeklagten Geschäftsführer eingelegte Revision hob das Kammergericht die Verurteilung auf und verwies die Strafsache zurück an das Landgericht Berlin, da keine Feststellungen dazu getroffen wurden, ob der Angeklagte überhaupt fachlich oder finanziell in der Lage war, die vom Gesetz verlangten Bilanzen aufzustellen. Zum Rest des Beitrags »

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