Schlagworte: Fahrradhelm

OLG Celle – Kein Mitverschulden, wenn ein Kind ohne Fahrradhelm transportiert und bei einem Unfall verletzt wird

Die Betreibergesellschaft einer Straßenbahn machte Schadensersatz gegen einen Fahrradfahrer geltend, der beim Überqueren der Gleise stürzte, wobei das auf dem an seinem Lenker befestigten Fahrradsitz transportierte fünfjährige Kind schwer verletzt wurde. Die Straßenbahnbetreiberin zahlte nach dem Unfall umfangreiche Behandlungskosten an die Krankenversicherung des Kindes und verlangte die von ihr verauslagten Kosten von der Haftpflichtversicherung des Fahrradfahrers ersetzt. Die Haftpflichtversicherung übernahm lediglich 2/3 der Kosten, da die Mutter des verletzten Kindes ein Mitverschulden treffe. Zum Rest des Beitrags »

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