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OVG des Saarlandes – Fussballfans müssen sich nicht ausziehen

Bei einem Zweitligaspiel des 1. FC Saarbrücken gegen den 1. FC Dynamo Dresden am 11. März 2005 mussten sich alle angereisten Dynamo-Fans vor dem Saarbrücker Ludwigsparkstadion vor den Augen der Polizei nackt ausziehen, darunter auch eine 16jährige, die gegen diese Maßnahme klagte. Während das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit seinem Urteil vom 27. April 2006 an der Maßnahme nichts auszusetzen hatte, befand das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 30.11.2007, dass die körperliche – mit Entkleiden verbundene – Durchsuchung der Klägerin rechtswidrig war. Zum Rest des Beitrags »

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