Schlagworte: Bewerbungsfoto

LG Köln – Bewerbungsfotos gehören nicht ins Internet

Wer Bewerbungsfotos von sich anfertigen lässt, geht gemeinhin davon aus, damit machen zu können, was man möchte. Weit gefehlt. Ein Rechtsanwalt ließ sich in einem Fotostudio ablichten, zusätzlich zu den Fotos zahlte er noch 30,00 Euro für eine CD-ROM mit den Fotos in digitalisierter Form, um damit, wie er behauptete, online werben zu können. Kurze Zeit später tauchte dann tatsächlich ein Foto auf einer Internetseite des Rechtsanwaltes auf. Nach einer Abmahnung durch das Fotostudio entfernte der Rechtsanwalt die Bilder, gab jedoch nicht die verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare