Schlagworte: Aktenkenntnis
Kammergericht – Wenn ohne Aktenkenntnis eine sachgerechte Verteidigung nicht möglich ist, hat eine Pflichtverteidigerbeiordnung zu erfolgen
Verfasst von kuemmerle unter Strafrecht am 18. Januar 2008
Die Strafprozessordnung nennt in § 140 die Fälle, in denen eine „notwendige Verteidigung“ zwingend vorgeschrieben ist und einem ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden muss. Dies ist nach § 140 Abs. 2 StPO dann der Fall, wenn es wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geboten erscheint, oder wenn ersichtlich ist, dass sich ein Beschuldigter nicht selbst verteidigen kann. Zum Rest des Beitrags »