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OLG Dresden – Absenkung der Tagessatzhöhe bei nahe am Existenzminimum Lebenden

Das Amtsgericht hatte eine Asylbewerberin wegen unerlaubter Einreise in Tateinheit mit unerlaubtem Aufenthalt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 5,00 Euro verurteilt. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu jeweils 1,00 Euro verurteilt. Zum Rest des Beitrags »

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